Solarpark Seubersdorf-Batzhausen

Offen für Bürgerbeteiligung

Auf einer Fläche von rund 16 Hektar planen wir das Sonnenkraftwerk mit der Gemeinde Seubersdorf. Das Projekt möchten wir mit Bürgerbeteiligung vor Ort realisieren. Als Einwohnerin und Einwohner der Gemeinde Seubersdorf (PLZ-Gebiet 92358) haben Sie die exklusive Möglichkeit in das Beteiligungsprojekt zu investieren. Wir laden Sie daher ein, Ihr Interesse an einer Beteiligung unverbindlich zu bekunden. Mit einer WINDPOWER Bürgerbeteiligung am Solarpark Seubersdorf-Batzhausen profitieren Sie von attraktiven Zinsen und schützen das Klima durch Ihr finanzielles Engagement in der Heimat.

  • Beteiligungshöhe: 1.000 bis 20.000 €
  • Anlegerkreis: PLZ-Gebiet Seubersdorf (92358), standortnahe Interessenten werden bevorzugt
  • Zinssatz: 4,0 %
  • Laufzeit: ca. 4 Jahre und 8 Monate – 31.12.2027
 

Hier finden Sie demnächst Angaben zur verwendeten Technik für das Projekt wie Modul- und Wechselrichter-Typen sowie geplanter Leistung.

 
  • Postleitzahl: 92358
  • Koordinaten: 49.20111, 11.61935
  • Gemarkung: Batzhausen
     

Die Fläche befindet sich nördlich von Waldhausen und rund einen Kilometer süd-östlich des Windparks Deining-Velburg, einem der leistungsstärksten Parks in Bayern.

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen Solarpark Seubersdorf-Batzhausen wird der WINDPOWER Seubersdorf Solar GmbH & Co. KG gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im zweiten Quartal 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Webseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt wird mit dem Beginn des öffentlichen Angebots zur Verfügung gestellt.

ca. 4 Jahre und 8 Monate – 31.12.2027
4,0 % p.a.
INTERESSE BEKUNDEN

So funktioniert die Bürgerbeteiligung

Schritt 1: Informieren und Registrieren

  • Informieren Sie sich zu den Details unserer Investitionsprojekte.
  • Registrieren Sie sich auf dieser Plattform mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto.

Schritt 2: Interessensbekundung abgeben

  • Teilen Sie uns Ihren Investitionswunsch in Form einer Interessensbekundung mit.
  • Auf Basis der eingehenden Interessensbekundungen werden die möglichen Investitionssummen festgelegt.

Schritt 3: Verbindlich Investieren und auf Zinsen freuen

  • Wir informieren Sie über den Start der Zeichnungsphase.
  • Sie wandeln Ihre Interessensbekundung in eine verbindliche Zeichnung um und erhalten Ihre Vertragsunterlagen per E-Mail.
  • Mit Eingang Ihres Nachrangdarlehensbetrages beginnt Ihre Zinsberechtigung.